URSSAF - Union de recouvrement des cotisations de sécurité sociale et d'allocations familiales
Auf Deutsch : Organismus zum Einkassieren der Sozialabgaben und der Familienbeiträge.

Obligation de vigilance du donneur d’ordre.
Pflicht des Auftraggebers zur Wachsamkeit

Seit 1 . Januar 2006 muss jeder Kunde oder Auftrag Erteilende sich alle sechs Monate und bis zum Ende des Vertrages vergewissern, dass der Vertragspartner seine Sozialerklärungen abgegeben hat und zwar für Verträge bis zu einer Summe von 3000 Euro. Zu diesem Zweck sollte von dem Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung bei der URSSAF erfragt werden und dem Auftrag Erteilenden vorgelegt werden. Diese Bestätigung wird dann automatisch von der URSSAF im Januar und Juli des laufenden Jahres erneuert, unter der Bedingung, dass alle Sozialabgaben deklariert wurden.

Das bedeutet: Wenn Sie als Unternehmen für mehr als 3000 Euro Waren oder Dienstleistungen bei einem Unternehmen bestellen, müssen Sie diese schriftliche Bestätigung vom Handelspartner bekommen. Haben Sie die Bestätigung nicht und sollte dieser in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann die URSSAF bei Ihnen Schulden des Handelspartners eintreiben.